Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine mit staatlichen Zulagen, geförderte private Rente. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die eingezahlten Beiträge als Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen. Namensgeber ist der ehemalige Arbeitsminister, Walter Riester. Eingeführt wurde die Riester-Rente, um vor allem Arbeitnehmer durch eigene Sparanstrengungen zu einer Altervorsorge neben der gesetzlichen Rente zu motivieren. Nach einer eher schleppenden Anlaufphase, hat sich die Riester-Rente zu einem erfolgreichen Produkt entwickelt, mit über 10 Millionen abgeschlossenen Verträgen seit Beginn.
Wichtigste Eigenschaften der Riester-Rente sind unter anderem, dass die Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Anbieter müssen zertifiziert sein und mind. die eingezahlten Beiträge bis zum Rentenbeginn garantieren. Riester-Renten werden als klassische Versicherungen mit Garantieverzinsung oder als Fondsprodukt angeboten. Es besteht die Möglichkeit, sich von dem Altersvorsorgevermögen bei Rentenbeginn bis zu 30 % auszahlen zu lassen. Der Rest darf aber nur als lebenslange Rente gewährt werden. Die Zulagen hängen von der Kinderzahl, dem Familienstand und dem eigenen Sparbetrag ab.