Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung versichert das Kostenrisiko eines Rechtsstreites in der jeweiligen versicherten Sparte.
Es gibt Verkehrsrechsschutz, Eigentümer- und Mieterrechtsschutz einen umfassenden Familienrechtsschutz und Firmenrechtsschutz. Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung müssen in der Regel Wartezeiten beachtet werden. Das sind normalerweise 3 Monate. Erst danach ist die jeweilige Sparte im Schadensfall versichert. Auch das Ereignis muss nach diesen drei Monaten liegen.
Im Schadensfall muss vorher beim Versicherer eine Deckungszusage eingeholt werden. Diese kann bei geringen Erfolgsaussichten auch verweigert werden.
Eine Rechtsschutzversicherung haben in Deutschland ca. 50 % aller Haushalte abgeschlossen. Welche Sparte abgeschlossen wird, muss jeder Versicherungsnehmer für sich selbst entscheiden. Für regelmäßige Teilnehmer am Straßenverkehr mit dem Kraftfahrzeug ist sicher eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu überlegen.
Nach der Deckungszusage zahlt die Versicherung alle Kosten, die mit dem Verfahren in Zusammenhang stehen bis zu Erreichung der Deckungssumme.

Anbieter von Rechtsschutzversicherungen:

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Weitere Finanzierungen und Versicherungen

  • Für jeden Hundehalter ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung unverzichtbar.
    Wenn einer anderen Person vorsätzlich, fahrlässig oder unbewusst ein Schaden zugefügt wird, so haftet der Verursacher für den vollen Schaden. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.
    Dagegen kann sich der Bürger nur mit einer Haftpflichtversicherung schützen. Diese Versicherung schützt den Versicherer vor Schadenersatzansprüchen (außer vorsätzlicher Handlung) bis zur abgeschlossenen Deckungssumme. Auch unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.

  • Ein Auto wird in Deutschland für den öffentlichen Verkehr nur zugelassen, wenn eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Mit dieser Versicherung sind Schadensersatzansprüche des Unfallgegners bis zur Deckungssumme abgesichert.

  • Die Krankenversicherung ist seit Juni 2007 eine Pflichtversicherung. Dabei gibt es die Private Krankenversicherung (PKV) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Alle Arbeitnehmer und Angestellten, die unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen (2007 sind das 47700 €), müssen sich gesetzlich Krankenversichern. Die Leistungen der GKV richten sich nach einem Leistungskatalog. Was nicht enthalten ist, wird nicht bezahlt. Für viele Leistungen sind Zuzahlungen erforderlich.