Krankenvollversicherung
Die Krankenversicherung ist seit Juni 2007 eine Pflichtversicherung. Dabei gibt es die Private Krankenversicherung (PKV) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Alle Arbeitnehmer und Angestellten, die unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen (2007 sind das 47700 €), müssen sich gesetzlich Krankenversichern. Die Leistungen der GKV richten sich nach einem Leistungskatalog. Was nicht enthalten ist, wird nicht bezahlt. Für viele Leistungen sind Zuzahlungen erforderlich. Über private Krankenzusatzversicherungen kann der Versicherungsnehmer weitere Leistungen zusätzlich absichern und Zuzahlungen ausschließen. Damit kann er eine Krankenvollversicherung fast erreichen.
In der PKV bestimmt der Versicherungsnehmer seine Leistungen beim Abschluss des Versicherungsvertrages selbst. Er kann alle Leistungen versichern, alle Zuzahlungen ausschließen und Sonderleistungen mit einbeziehen. Er hat dann eine Krankenvollversicherung.
Eine komplette Krankenvollversicherung ist nur in der PKV möglich.