Hundehalterhaftpflichtversicherung
Für jeden Hundehalter ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung unverzichtbar.
Wenn einer anderen Person vorsätzlich, fahrlässig oder unbewusst ein Schaden zugefügt wird, so haftet der Verursacher für den vollen Schaden. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.
Dagegen kann sich der Bürger nur mit einer Haftpflichtversicherung schützen. Diese Versicherung schützt den Versicherer vor Schadenersatzansprüchen (außer vorsätzlicher Handlung) bis zur abgeschlossenen Deckungssumme. Auch unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.
In der Privathaftpflichtversicherung sind nur Kleintiere mit eingeschlossen. Für Hunde muss eine extra Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei mehreren Tieren benötigt jeder Hund eine extra Versicherung, damit im Schadensfall auch eine Haftung erfolgt.
In einigen Bundesländern ist sie für bestimmte Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben.