Hundehalterhaftpflichtversicherung

Für jeden Hundehalter ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung unverzichtbar.
Wenn einer anderen Person vorsätzlich, fahrlässig oder unbewusst ein Schaden zugefügt wird, so haftet der Verursacher für den vollen Schaden. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.
Dagegen kann sich der Bürger nur mit einer Haftpflichtversicherung schützen. Diese Versicherung schützt den Versicherer vor Schadenersatzansprüchen (außer vorsätzlicher Handlung) bis zur abgeschlossenen Deckungssumme. Auch unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.
In der Privathaftpflichtversicherung sind nur Kleintiere mit eingeschlossen. Für Hunde muss eine extra Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei mehreren Tieren benötigt jeder Hund eine extra Versicherung, damit im Schadensfall auch eine Haftung erfolgt.
In einigen Bundesländern ist sie für bestimmte Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben.

Kombi 5 der Deutschen Familienversicherung

  • Alles in einem Paket
  • TOP Preis/Leistungsverhältnis
  • Unfall- und Hausratversicherung
  • Glas- und Privathaftpflichtversicherung
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Optional: Hundehalter u. Familienrechtsschutz

Tierhalterhaftpflicht von AXA

  • Sparen durch Bonus-Aktion
  • Mehr Tiere weniger zahlen
  • Bis 10 Mio. Versicherungssumme
  • Schutz auch für Tiersitter

Weitere Finanzierungen und Versicherungen

  • Die Rechtsschutzversicherung versichert das Kostenrisiko eines Rechtsstreites in der jeweiligen versicherten Sparte.
    Es gibt Verkehrsrechsschutz, Eigentümer- und Mieterrechtsschutz einen umfassenden Familienrechtsschutz und Firmenrechtsschutz. Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung müssen in der Regel Wartezeiten beachtet werden. Das sind normalerweise 3 Monate. Erst danach ist die jeweilige Sparte im Schadensfall versichert. Auch das Ereignis muss nach diesen drei Monaten liegen.

  • Ein Auto wird in Deutschland für den öffentlichen Verkehr nur zugelassen, wenn eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Mit dieser Versicherung sind Schadensersatzansprüche des Unfallgegners bis zur Deckungssumme abgesichert.

  • In der modernen Arbeitsgesellschaft bekommt das Risiko, seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können, eine immer größere Bedeutung.
    Im Durchschnitt wird jeder 4. Bürger vor dem Rentenalter berufsunfähig – ca. 200.000 Menschen pro Jahr. Mit den Folgen: Verlust der Arbeitskraft und häufig Armut. Denn mehr als 90 % der Bundesbürger sind für diesen Fall nur unzureichend abgesichert. Für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, greift nur noch ein begrenzter gesetzlicher Versicherungsschutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit.