Glasversicherung
Die meisten der in Deutschland vertretenen Versicherungsunternehmen bieten für Privatpersonen die Glasversicherung an.
Der Versicherungsschutz umfasst Glasbruch und Notglasung. Zu den versicherten Gegenständen zählen Glasscheiben, Glastüren, Glastische, Bilderrahmen aus Glas sowie Wandspiegel. Desweiteren unterliegen Duschkabinen und Abtrennungen aus Glas, auch aus Plexiglas, Vitrinen, Wintergärten, Lichtkuppeln, Glasbausteine und Sichtfenster von Elektro- und Gasgeräten dem Schutz einer Glasversicherung.
Gegen einen zusätzlichen monatlichen Aufpreis sind weiterhin Glaskeramik-Kochfelder, Aquarien und Terrarien mitversichert.
Nicht dem Versicherungsschutz unterliegen allerdings Vasen, Trinkgläser, Brillen, Ferngläser, Glühlampen, geringfühgige Oberflächenschäden wie z.B. Schrammen sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Empfehlenswert ist eine solche Glasversicherung in jedem Falle für Familien mit Kindern oder Haustieren.