Berufsunfähigkeitsversicherung

In der modernen Arbeitsgesellschaft bekommt das Risiko, seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können, eine immer größere Bedeutung.
Im Durchschnitt wird jeder 4. Bürger vor dem Rentenalter berufsunfähig – ca. 200.000 Menschen pro Jahr. Mit den Folgen: Verlust der Arbeitskraft und häufig Armut. Denn mehr als 90 % der Bundesbürger sind für diesen Fall nur unzureichend abgesichert. Für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, greift nur noch ein begrenzter gesetzlicher Versicherungsschutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit.
Am besten vorbeugen lässt es sich da mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz auch BSU). Darunter versteht man eine private Versicherung, die man individuell zu gesetzlich verpflichtenden Versicherungen abschließen kann. Meistens kann sie als Zusatzversicherung zu einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden – auch eine eigenständige Versicherung ist möglich. Im Falle, man kann seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr bewerkstelligen, zahlt die BSU eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Das ist der Fall, wenn ein Versicherter infolge von ärztlich nachgewiesener Krankheit, Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls für die Dauer von mindestens 6 Monaten nicht im Stande ist, seinen Beruf so auszuführen wie es vor dem Eintritt der gesundheitlichen Einschränkung war.
Das heißt im Fazit: Eine BSU kann, wenn man seine Arbeitskraft ganz oder teilweise verliert, die finanziellen Folgen abfangen.