Autoversicherung

Ein Auto wird in Deutschland für den öffentlichen Verkehr nur zugelassen, wenn eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Mit dieser Versicherung sind Schadensersatzansprüche des Unfallgegners bis zur Deckungssumme abgesichert.
Eine weitere wichtige Versicherung ist die Vollkaskoversicherung. Die Versicherung ist freiwillig. Hier sind eigene schuldhaft (nicht vorsätzlich) verursachte Schäden bis zur Haftungsgrenze versichert. Sie wird oft mit Selbstbeteiligung abgeschlossen. Diese Versicherung ist für alle neuen Autos ratsam. Bei Ratenkauf oder Leasing wird sie vom Verkäufer gefordert.
In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkasko mit eingeschlossen.
Wer keine Vollkasko abschließt, dem ist in jedem Fall eine Teilkasko zu empfehlen. In der Teilkaskoversicherung sind Diebstahl-, Wild- und Brandschäden abgedeckt.
Angeboten werden für Autos auch noch Insassenunfallversicherungen. Hier sollte vorher die Notwendigkeit geprüft werden. Bei Fahrten mit der Familie reicht in der Regel eine bestehende Private Unfallversicherung aus.

Anbieter von Autoversicherungen:

Allianz24 Autoversicherung

  • 100 Mio. Deckung bei der Haftpflicht
  • Freie Werkstattwahl
  • Erweiterter Wildschutz schon bei Teilkasko
  • 24 Stunden Schadenservice

Barmenia Versicherungen

  • Versicherungen, Vorsorge und Bausparen
  • Bedarfsorientierte Lösungen
  • Online-Vertragsanzeige
  • Beste Kundenorientierung

Auto versichern mit AXA

  • Komfortabler Online-Rechner
  • ohne Schutzbrief zum vergünstigten Tarif
  • Reiserückrufservice
  • Kasko mit Neupreisentschädigung

Weitere Finanzierungen und Versicherungen

  • Für jeden Hundehalter ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung unverzichtbar.
    Wenn einer anderen Person vorsätzlich, fahrlässig oder unbewusst ein Schaden zugefügt wird, so haftet der Verursacher für den vollen Schaden. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.
    Dagegen kann sich der Bürger nur mit einer Haftpflichtversicherung schützen. Diese Versicherung schützt den Versicherer vor Schadenersatzansprüchen (außer vorsätzlicher Handlung) bis zur abgeschlossenen Deckungssumme. Auch unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.

  • Die Rechtsschutzversicherung versichert das Kostenrisiko eines Rechtsstreites in der jeweiligen versicherten Sparte.
    Es gibt Verkehrsrechsschutz, Eigentümer- und Mieterrechtsschutz einen umfassenden Familienrechtsschutz und Firmenrechtsschutz. Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung müssen in der Regel Wartezeiten beachtet werden. Das sind normalerweise 3 Monate. Erst danach ist die jeweilige Sparte im Schadensfall versichert. Auch das Ereignis muss nach diesen drei Monaten liegen.

  • In der modernen Arbeitsgesellschaft bekommt das Risiko, seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können, eine immer größere Bedeutung.
    Im Durchschnitt wird jeder 4. Bürger vor dem Rentenalter berufsunfähig – ca. 200.000 Menschen pro Jahr. Mit den Folgen: Verlust der Arbeitskraft und häufig Armut. Denn mehr als 90 % der Bundesbürger sind für diesen Fall nur unzureichend abgesichert. Für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, greift nur noch ein begrenzter gesetzlicher Versicherungsschutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit.