Autoversicherung

Ein Auto wird in Deutschland für den öffentlichen Verkehr nur zugelassen, wenn eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Mit dieser Versicherung sind Schadensersatzansprüche des Unfallgegners bis zur Deckungssumme abgesichert.
Eine weitere wichtige Versicherung ist die Vollkaskoversicherung. Die Versicherung ist freiwillig. Hier sind eigene schuldhaft (nicht vorsätzlich) verursachte Schäden bis zur Haftungsgrenze versichert. Sie wird oft mit Selbstbeteiligung abgeschlossen. Diese Versicherung ist für alle neuen Autos ratsam. Bei Ratenkauf oder Leasing wird sie vom Verkäufer gefordert.
In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkasko mit eingeschlossen.
Wer keine Vollkasko abschließt, dem ist in jedem Fall eine Teilkasko zu empfehlen. In der Teilkaskoversicherung sind Diebstahl-, Wild- und Brandschäden abgedeckt.
Angeboten werden für Autos auch noch Insassenunfallversicherungen. Hier sollte vorher die Notwendigkeit geprüft werden. Bei Fahrten mit der Familie reicht in der Regel eine bestehende Private Unfallversicherung aus.

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