Versicherungen
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine mit staatlichen Zulagen, geförderte private Rente. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die eingezahlten Beiträge als Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen. Namensgeber ist der ehemalige Arbeitsminister, Walter Riester. Eingeführt wurde die Riester-Rente, um vor allem Arbeitnehmer durch eigene Sparanstrengungen zu einer Altervorsorge neben der gesetzlichen Rente zu motivieren. Nach einer eher schleppenden Anlaufphase, hat sich die Riester-Rente zu einem erfolgreichen Produkt entwickelt, mit über 10 Millionen abgeschlossenen Verträgen seit Beginn.
Managerversicherung
Auch als Directors and Officers Liability bekannt, sichert Manager ab gegen persönliche Haftungsrisiken bei möglichen Fehlentscheidungen ab. Die D&O deckt also Ansprüche die aus Vermögensschäden von Eigentümern, Gläubigern und sonstigen Dritten. Auch Ansprüche welche das Unternehmen gegen seinen Manager stellt sind abgedeckt.
Glasversicherung
Die meisten der in Deutschland vertretenen Versicherungsunternehmen bieten für Privatpersonen die Glasversicherung an.
Der Versicherungsschutz umfasst Glasbruch und Notglasung. Zu den versicherten Gegenständen zählen Glasscheiben, Glastüren, Glastische, Bilderrahmen aus Glas sowie Wandspiegel. Desweiteren unterliegen Duschkabinen und Abtrennungen aus Glas, auch aus Plexiglas, Vitrinen, Wintergärten, Lichtkuppeln, Glasbausteine und Sichtfenster von Elektro- und Gasgeräten dem Schutz einer Glasversicherung.
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Für jeden Hundehalter ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung unverzichtbar.
Wenn einer anderen Person vorsätzlich, fahrlässig oder unbewusst ein Schaden zugefügt wird, so haftet der Verursacher für den vollen Schaden. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.
Dagegen kann sich der Bürger nur mit einer Haftpflichtversicherung schützen. Diese Versicherung schützt den Versicherer vor Schadenersatzansprüchen (außer vorsätzlicher Handlung) bis zur abgeschlossenen Deckungssumme. Auch unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser entstehen. Meistens gegen einen Aufpreis kann man den Versicherungsschutz auf die Elementargefahren erweitern, wodurch die Versicherung auch bei Erdbeben, Erdrutschen, Lawinen, Vulkanausbrüchen und Überschwemmungen bezahlen würde.
Rürup-Rente
Die Rürup Rente ist eine staatlich geförderte Private Altersvorsorge. Sie ist in erster Linie als Basisversorgung für den Personenkreis gedacht, der nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung eingebunden ist. In ihren Leistungen entspricht sie der gesetzlichen Rentenversorgung, wobei sie nicht Umlagen finanziert, sondern kapital deckend ist.
Autoversicherung
Ein Auto wird in Deutschland für den öffentlichen Verkehr nur zugelassen, wenn eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Mit dieser Versicherung sind Schadensersatzansprüche des Unfallgegners bis zur Deckungssumme abgesichert.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung versichert das Kostenrisiko eines Rechtsstreites in der jeweiligen versicherten Sparte.
Es gibt Verkehrsrechsschutz, Eigentümer- und Mieterrechtsschutz einen umfassenden Familienrechtsschutz und Firmenrechtsschutz. Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung müssen in der Regel Wartezeiten beachtet werden. Das sind normalerweise 3 Monate. Erst danach ist die jeweilige Sparte im Schadensfall versichert. Auch das Ereignis muss nach diesen drei Monaten liegen.
Krankenvollversicherung
Die Krankenversicherung ist seit Juni 2007 eine Pflichtversicherung. Dabei gibt es die Private Krankenversicherung (PKV) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Alle Arbeitnehmer und Angestellten, die unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen (2007 sind das 47700 €), müssen sich gesetzlich Krankenversichern. Die Leistungen der GKV richten sich nach einem Leistungskatalog. Was nicht enthalten ist, wird nicht bezahlt. Für viele Leistungen sind Zuzahlungen erforderlich.
Risikolebensversicherung
Im Mittelpunkt einer Risikolebensversicherung steht die geldliche Absicherung der Hinterbliebenen als Vorsorge im Todesfall des Versicherungsnehmers.
Im Vergleich zu anderen Lebensversicherungen sind hier die Beitragssätze meist recht niedrig, allerdings findet keine Kapitalbildung wie beispielsweise bei Kapitallebensversicherungen statt. Bleibt während der vereinbarten Versicherungsdauer der Versicherungsfall aus, werden auch keine Leistungen seitens der Versicherung fällig. Der zu entrichtende Beitrag für die Risikolebensversicherung richtet sich dabei nach dem Alter, dem Geschlecht als auch dem Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsabschluss.