Großkredit

Ein von einem Kreditinstitut ausgegebener Kredit, dessen Höhe mindestens zehn Prozent des Eigenkapitals der Bank beträgt, wird als Großkredit bezeichnet. Dieser darf jedoch keinesfalls die maximale Höhe, welche bei fünfundzwanzig Prozent des Eigenkapitals liegt, überschreiten. In ihrer Gesamtheit müssen alle von einem Kreditinstitut ausgegebenen Großkredite sich im Rahmen der achtfachen Menge des Haftungskapitals bewegen. Gemäß den im KWG verankerten gesetzlichen Vorschriften für das Bankwesen sind derartige Kredite bei der Deutschen Bundesbank anzuzeigen und nur zu gewähren, wenn ferner alle Geschäftsführer diesem zustimmen.